Kollektive Nachprüfungen

Daten

  • Die kollektiven Nachprüfungen finden ab der 3. Schulwoche jeden Freitag um 16.45h im Zimmer 221 statt.
  • Lehrpersonen können Schüler/innen an diesem Datum Schüler/innen ihre während der Woche verpassten Prüfungen nachschreiben lassen. 
  • Schüler/innen müssen pro Nachprüfungstermin nur 1 Prüfung schreiben. Mehr Prüfungen sind möglich, wenn der bzw. die Schüler/in einverstanden ist. 
  • Schüler/innen müssen grundsätzlich dem Aufgebot der Lehrperson zur Nachholprüfung Folge leisten. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann in Absprache mit der Lehrperson auf den nächsten Termin ausgewichen werden.
  • Wer nicht zur Nachholprüfung erscheint, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Ansonsten gilt die Absenz als unentschuldigt. 

Wichtiger Hinweis zu Handys

An den kollektiven Nachprüfungen herrscht ein striktes Handyverbot: Die Handys müssen ausgeschaltet und in den Schul- oder Jackentaschen versorgt sein. Auf den Pulten sind Handys untersagt. Sollte während der Nachprüfung dennoch ein Handy klingeln oder den Empfang einer SMS melden, wird dessen Besitzer/in bestraft, indem er/sie die Prüfungsunterlagen sofort abgeben muss. Korrigiert und benotet werden dann nur die ab diesem Zeitpunkt gelösten Aufgaben.
 
Mit dieser Regelung wollen wir sicherstellen, dass an der Kollektiven Nachprüfung nicht gemogelt wird und dass keine Störungen durch Handy-Klingeln auftreten.

Organisation

Für die Organisation der Aufsichtspersonen ist Raissa Kramer vom Sekretariat zuständig. Seitens der Schulleitung gehören die Nachprüfungen in ein Dossier, das Prorektor Cyrille Berger betreut. 

Für Lehrpersonen

 
 
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