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Kantonsschule Reussbühl
Luzern

Kollektive Nachprüfungen

Termine

Termine Schuljahr 2026727

Daten

  • Die kollektiven Nachprüfungen finden ab der 3. Schulwoche jeden zweiten Samstag ab 08.00 Uhr im Zimmer 221 statt.
  • Lehrpersonen können Schüler/innen an diesem Datum Schüler/innen ihre während der Woche verpassten Prüfungen nachschreiben lassen. 
  • Schüler/innen müssen pro Nachprüfungstermin maximal 2 Prüfungen schreiben.
  • Schüler/innen müssen grundsätzlich dem Aufgebot der Lehrperson zur Nachholprüfung Folge leisten. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann in Absprache mit der Lehrperson eine andere Lösung gefunden werden.
  • Wer nicht zur Nachholprüfung erscheint, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Ansonsten gilt die Absenz als unentschuldigt. 

Wichtiger Hinweis zu Handys

An den kollektiven Nachprüfungen herrscht ein striktes Handyverbot: Die Handys müssen ausgeschaltet und in den Schul- oder Jackentaschen versorgt sein. Auf den Pulten sind Handys untersagt. Die Taschen und Jacken werden in der Ecke neben dem Lehrerpult deponiert. Die Aufsicht habende Lehrperson setzt dieses Verbot bzw. diese Anweisungen konsequent durch und überweist entsprechende Vorkommnisse an das zuständige Prorektorat. 

Identitäts-Kontrolle

Die Schüler/innen müssen ihre Legic-Card oder ein ähnliches Foto-Dokument an die Nachprüfung mitbringen, damit die Aufsicht habende Lehrperson eine Identitäts-Kontrolle durchführen kann. 

Mit diesen Regelungen wollen wir sicherstellen, dass an der Kollektiven Nachprüfung nicht betrogen wird, und dass keine Störungen durch Handy-Klingeln auftreten.

Organisation

Für die Organisation der Aufsichtspersonen ist Silvia Stadelmann vom Sekretariat zuständig. Seitens der Schulleitung gehören die Nachprüfungen in ein Dossier, das Prorektor Cyrille Berger betreut.

Richtlinien

Richtlinien 'Kollektive Nachprüfungen'