Kantonsschule Reussbühl Luzern ksreussbuehl.lu. ch

Maturaprüfungen

Maturaanerkennungsreglement (MAR)

Die Abkürzung MAR bedeutet Matura-Anerkennungs-Reglement. Das MAR ist eine eidgenössische Regelung. Es setzt allen Gymnasien der Schweiz Rahmenbedingungen. Jeder Kanton und jede Schule hat innerhalb dieser Rahmenbedingungen eine relativ grosse Gestaltungsfreiheit. Die nachfolgende Seite zeigt die grundlegende Fächerstruktur und weist auf die Wahlmöglichkeiten hin. 
Das MAR bezieht sich auf die 4 Jahre des Obergymnasiums. Die Fächer gliedern sich in Grundlagenfächer, Wahlfächer und Zusatzfächer. Die Stundendotation entnehmen Sie den Wochenstundentafeln.

Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR)
(vom 16. Januar/ 15. Februar 1995)

Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern
(Nr. 506, 15. April 2008, in Kraft seit 1. August 2008)

Weisungen für die Maturitätsprüfungen
(Januar 2023)

Termine 2023

Datum   Thema
 
10.03.2023 Abgabe Anmeldung für Maturaprüfung 
17.05.2023 Schulschluss für 6. Klassen 
26.05.2023  Beginn schriftliche Prüfungen 
12.06.2023 Beginn mündliche Prüfungen 
23.06.2023  Maturitätskonferenz 
28.06.2023  Maturafeier 

Matura gefährdet?

Mit dieser Excel-Tabelle können Sie auf Basis Ihrer reell vorhanden Noten und den zu erwartenden Noten der schriftlichen und mündlichen Maturaprüfungen eine Hypothese über Ihre Maturagefährdung wagen. 
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