Kantonsschule Reussbühl
Luzern

Maturaprüfungen

Maturaanerkennungsreglement (MAR)

Die Abkürzung MAR bedeutet Matura-Anerkennungs-Reglement. Das MAR ist eine eidgenössische Regelung. Es setzt allen Gymnasien der Schweiz Rahmenbedingungen. Jeder Kanton und jede Schule hat innerhalb dieser Rahmenbedingungen eine relativ grosse Gestaltungsfreiheit. Die nachfolgende Seite zeigt die grundlegende Fächerstruktur und weist auf die Wahlmöglichkeiten hin. 
Das MAR bezieht sich auf die 4 Jahre des Obergymnasiums. Die Fächer gliedern sich in Grundlagenfächer, Wahlfächer und Zusatzfächer. Die Stundendotation entnehmen Sie den Wochenstundentafeln.

Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR)
(vom 16. Januar/ 15. Februar 1995)

Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern
(Nr. 506, 15. April 2008, in Kraft seit 1. August 2008)

Weisungen für die Maturitätsprüfungen
(Januar 2023)

Termine 2024

Datum   Thema
 08.03.2024 Abgabe Anmeldung für Maturaprüfung
29.03.2024 Prüfung EF Sport
08.05.2024 Schulschluss für 6. Klassen 
21.05.2024  Beginn schriftliche Prüfungen 
03.06.2024 Beginn mündliche Prüfungen 
14.06.2024  Maturitätskonferenz 
19.06.2024  Maturafeier 

Matura gefährdet?

Mit dieser Excel-Tabelle können Sie auf Basis Ihrer reell vorhanden Noten und den zu erwartenden Noten der schriftlichen und mündlichen Maturaprüfungen eine Hypothese über Ihre Maturagefährdung wagen. 
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