Grundlagen
Die Grundlagen der Arbeit der Schulkommission der KSR sind formuliert im Gesetz über die Gymnasialbildung vom 12. Februar 2001 und in der Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung vom 19. Juni 2001.
Wahl
Der Regierungsrat wählt für jede Kantonsschule eine Schulkommission von mindestens fünf Mitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren. Er bestimmt den Präsidenten bzw. die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert und organisiert sich die Kommission selber.
Tätigkeiten der Schulkommissionen
Die Schulkommissionen unterstützen die Kantonsschulen bei ihrer Qualitätssicherung, der Schulentwicklung und der Personalarbeit. Damit leisten sie einen Beitrag auf der Ebene der Schulführung. Weitere Aufgaben kommen den Schulkommissionen zu, so die Verankerung der Kantonsschule in ihrer Region. Die Schulkommissionen arbeiten mit der Schulleitung und dem Leiter der Dienststelle Gymnasialbildung zusammen.
Zusammensetzung