Schulkommission

Grundlagen

Die Grundlagen der Arbeit der Schulkommission der KSR sind formuliert im Gesetz über die Gymnasialbildung vom 12. Februar 2001 und in der Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung vom 19. Juni 2001.

Wahl

Der Regierungsrat wählt für jede Kantonsschule eine Schulkommission von mindestens fünf Mitgliedern für eine Amtszeit von vier Jahren. Er bestimmt den Präsidenten bzw. die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert und organisiert sich die Kommission selber.

Tätigkeiten der Schulkommissionen

Die Schulkommissionen unterstützen die Kantonsschulen bei ihrer Qualitätssicherung, der Schulentwicklung und der Personalarbeit. Damit leisten sie einen Beitrag auf der Ebene der Schulführung. Weitere Aufgaben kommen den Schulkommissionen zu, so die Verankerung der Kantonsschule in ihrer Region. Die Schulkommissionen arbeiten mit der Schulleitung und dem Leiter der Dienststelle Gymnasialbildung zusammen.

Zusammensetzung 

Subkommission Gymnasium

   
Ineichen Letizia (Präsidentin) Dr. phil. Luzern
Brigger Patrick Dr. ès sc. Luzern
Dejan Jokic   ICT Projektmanager Luzern
Jossen Priska lic.phil. Luzern
Nosetti-Johannsen Kristin MLaw Emmenbrücke
Wiler Liliane MAS Schulmanagement Luzern

 

Vertreter des Bildungsdepartementes

   
Vakant - -

 

Schulleitung

   
Studer Annette (Rektorin) lic. phil. I Luzern
Eichenberger Reto
MSc Luzern
Gerber Irene
lic. phil. I
Rothenburg
Berger Cyrille MA Mosen
Paravicini-Bagliani Maria Chiara MA Luzern

 

Lehrervertretung            

   
Boesch Pascal  lic.phil.I St. Erhard