Gesundheit

Die HPV-Impfung

Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogrammes können sich alle Schülerinnen und Schüler kostenlos gegen Gebärmutterhalskrebs impfen lassen.

Die Impfung wird durch die Schule organisiert. Im Herbst werden die Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse sowie die Erziehungsberechtigte informiert.

Weiterführende Informationen zum kantonalen Impfprogramm finden Sie unter der Dienststelle Gesundheit des Kantons Luzern

Factsheet

Broschüre 

 


Schulärztliche Untersuchung (obligatorisch)

Im 8. Schuljahr findet für alle Lernenden im Kanton die gesetzlich vorgeschriebene letzte schulärztliche Untersuchung während der obligatorischen Schulzeit statt. Gesundheitsgesetz § 51, sowie die Verordnung über den schulärztlichen Dienst, SLR Nr. 803; § 16.

Diese kann entweder kostenlos bei unserer Schulärztin oder unserem Schularzt oder zu Lasten der Erziehungsberechtigten bei der Privatärztin/dem Privatarzt durchgeführt werden. 

Die Untersuchung bei der Schulärztin resp. beim Schularzt wird durch die Schule organisiert. Im Herbst erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigte alle nötigen Informationen zur Anmeldung.

Die Schulärztinnen und Schulärzte verwenden untenstehenden Fragebogen als Gesprächsleitfaden bei den Untersuchungen. Den ausgefüllten Fragebogen nimmt Ihr Kind direkt zum Untersuchungstermin mit. Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind nur die Fragen zu beantworten braucht, zu denen sie/er Auskunft geben möchte. 

Fragebogen Gesundheit

Für die Kantonsschule Reussbühl sind im Schuljahr 2024/25 folgende Schulärzte zuständig:

  • Dr. med. Stefan Avár, Mattweg 5, 6014 Luzern, 041 250 33 50
  • Dr. med. Sibylla Weymann, Ruopigenring 37, 6015 Luzern, 041 250 55 22

 


Schulzahnpflege

Das Gesundheitsgesetz (SRL 800), vom 13.9.2005, schreibt im §52 für die Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter eine jährliche Untersuchung obligatorisch vor.

Sie als Eltern haben drei Möglichkeiten:

  1. Sie lassen Ihr Kind durch Ihren privaten Zahnarzt untersuchen und behandeln und tragen die Kosten selber.
  2. Sie lassen Ihr Kind durch den Schulzahnarzt Ihrer Wohngemeinde untersuchen und behandeln. Die Untersuchung und Behandlung gehen gemäss §23 Abs. 1 + 2 der Verordnung über den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege an den kantonalen Schulen und an den Privatschulen (SRL 803) zu Ihren Lasten. Ihre Wohngemeinde kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Sie erkundigen sich bei Ihrer Wohngemeinde darüber.
  3. Sie lassen Ihr Kind durch unseren Schulzahnarzt, Zahnarztpraxis Heusser AG, Reussbühl Luzern, untersuchen und nötigenfalls durch Ihren privaten Zahnarzt behandeln. Die Untersuchung ist für Sie kostenlos.

Die Untersuchung durch unseren Schulzahnarzt (Möglichkeit 3) wird durch die Schule organisiert.

Im Herbst erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigte alle nötigen Informationen.


Sportdispens

Activdispens

Arztzeugnis