Anwesenheitspflicht in den Sportlektionen

Die Fachschaft Sport hat in Absprache mit der Schulleitung beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht anwesend sein müssen. Das heisst, wer an der Schule ist und aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, hat trotzdem im Sportunterricht zu erscheinen. Die Betreffenden erscheinen in Sportkleidung in der Sportstätte um mit Activdispens zu arbeiten.

Das Aufarbeiten von Schulstoff aus andern Fächern oder das Lösen von Hausaufgaben ist während dieser Zeit nicht gestattet, es sei denn, die Sportlehrperson dispensiert ausdrücklich von der Anwesenheit vor Ort.

Für Langzeitdispensierte wird eine individuelle Lösung in Absprache mit der Schulleitung angestrebt

Absenzenkontrolle im Unterrricht

Die Sportlehrperson macht bei sich die Absenzenkontrolle. Entschuldigungen sind ebenfalls bis zwei Wochen nach dem Fehlen der Klassenlehrperson vorzuweisen und zu unterschreiben.

Unentschuldigte Absenzen müss(t)en nicht sein

...wenn man die Absenzenordnung der Kantonschule Reussbühl einhält:

2.7: Schülerinnen und Schüler, die im Laufe eines Schultages erkranken, melden sich persönlich oder per Mail bei allen Lehrpersonen der noch folgenden Lektionen ab, sonst gilt die Absenz als unentschuldigt. […]

 Wichtig: WPS Stunden sind Pflichtstunden. Während dieser Unterrichtszeit dürfen keine Besprechungen, Nachprüfungen etc. gemacht werden!