Wirtshaft und Recht als Grundlagenfach
3. oder 4. Klasse, 2 Lektionen pro Woche
Das Fach Wirtschaft und Recht umfasst die Teilbereiche Volkswirtschafts-, Betriebswirtschafts- und Rechtslehre. Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre betrachten die Knappheit und den optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren, die Volkswirtschaftslehre aus der Sicht eines ganzen Landes, die Betriebswirtschaftslehre als Lehre einer einzelnen Unternehmung. Rechtslehre hat die Gestaltung des Zusammenlebens durch Rahmenbedingungen zum Thema. Das Grundlagenfach soll dazu beitragen, dass sich die Maturanden in ihrer natürlichen, technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt zurechtfinden. Das Grundlagenfach in der 3./4. Klasse legt die Basis für das Verständnis im Poolfach Wirtschaft und Recht der 6. Klasse. Volks- und Betriebswirtschaft werden mit Hilfe von Denkmodellen verständlich unterrichtet.
Wirtschaft und Recht wird auch als Schwerpunkt-, Ergänzungs- und Poolfach angeboten.