DAZ (= Deutsch als Zweitsprache)
An der KSR werden alle neuen SuS, die in der Primar- oder Sekundarschule DAZ-Unterricht hatten, in der zweiten Schulwoche zu einem Einstufungstest aufgeboten. Das Abschneiden bei diesem Test entscheidet darüber, ob der DAZ-Unterricht an der KSR fortgesetzt werden muss. Die SuS besuchen den DAZ-Unterricht solange, wie die zuständige Deutschlehrperson es für notwendig erachtet. Eine DAZ-Lektion dauert 45 Minuten und findet über Mittag statt. Am Ende eines Schuljahres erhalten die SuS ein Zertifikat, das dem Zeugnis beigelegt wird.
Dienststelle Gymnasialbildung
Die Dienststelle Gymnasialbildung des Bildungs- und Kulturdepartements Luzern (DGym) bearbeitet für die Regierung alle Fragen rund um die Gymnasien, die Fachmittelschulen und die Erwachsenenmaturität (inkl. Passerellen-Lehrgang): Strategische Projekte, bildungspolitische Fragen zur Allgemeinbildung, Rechtliches sowie Themen zur Infrastruktur. Darüber hinaus bearbeitet sie die Geschäfte der kantonalen Maturitätskommission. Die acht Kantonsschulen sind der Dienststelle Gymnasialbildung als Abteilungen unterstellt.
Die Dienststelle Gymnasialbildung wird von Simon Dörig geleitet und befindet sich an der Bahnhofstrasse 18, 6002 Luzern. Telefon 041 228 53 55, E-Mail: info.dgym@lu.ch.
Disziplinarreglement
Die KSR verfügt über ein Disziplinarreglement zur Sicherstellung eines geordneten und zielgerichteten Schulbetriebs. Es enthält die Richtlinien für das Vorgehen bei disziplinarischen Problemen bzw. Verstössen gegen die Schulordnung und legt die Disziplinarmassnahmen in Abhängigkeit von der Schwere der Verstösse fest. Das Disziplinarreglement ist auf unserer Website unter «Dokumente>Reglemente und schulinterne Weisungen» einsehbar.
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