Garderoben
Kleider, Schul- und andere Taschen sind auf den Gestellen zu deponieren. Es dürfen kein Bargeld und keine Wertgegenstände in den Kleidern oder Taschen gelassen werden.
Gebühren
Siehe «Schulgeld».
Gesetz über die Gymnasialbildung
Für alle Luzerner Kantonsschulen gelten das Gesetz über die Gymnasialbildung (SRL 501) und die Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung (SRL 502) vom 1. August 2001. Die aktuellste Version findet man auf unserer Website unter «Dokumente>Gesetze und Verordnungen».
Grundlagenfächer
Als Grundlagenfächer werden gemäss dem Maturitätsanerkennungsreglement all jene Fächer der 3.-6. Klasse bezeichnet, die von allen SuS obligatorisch besucht werden müssen und die für das Bestehen der Matura zählen. Es sind dies folgende Fächer: Deutsch, Französisch oder Italienisch, Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie, Philosophie, Bildnerisches Gestalten und/oder Musik.
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