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Langzeitgymnasium (LZG)
In das LZG treten die SuS nach der 6. Primarschulklasse ein. Das LZG dauert sechs Jahre und führt zur Matura.

Lehrerzimmer
An der KSR gibt es ein Lehrerzimmer, das von allen Lehrpersonen der KSR und der MSE benutzt wird. Es kann von aussen nur mit einem Schlüssel betreten werden. Alle Lehrpersonen haben im Lehrerzimmer ein persönliches Postfach. SuS haben keinen Zutritt zum Lehrerzimmer. Wenn sie eine Lehrperson sprechen oder dieser etwas ins Postfach legen lassen wollen, klopfen sie an und warten, bis jemand an die Türe kommt.

Lehrmittel
In der obligatorischen Schulzeit erhalten die SuS ihre Lehrmittel grundsätzlich unentgeltlich, und zwar entweder als persönliche Lehrmittel oder als Leihgabe auf eine bestimmte Zeit. Lehrmittel, die in der obligatorischen Schulzeit angeschafft, aber darüber hinaus bis in die 4., 5. und 6. Klasse verwendet werden (z.B. Duden, Atlas, Wortschatz-Lehrmittel in den Fremdsprachen), werden anteilsmässig in Rechnung gestellt. Kopien für den Unterricht werden den SuS während der obligatorischen Schulzeit kostenlos abgegeben. Für das Schulmaterial (Hefte, Stifte, Rechner, Agenden, Verbrauchsmaterial verschiedener Art) müssen die Eltern hingegen selbst aufkommen. Dies gilt auch für die Kosten von Exkursionen, Schulreisen, Wintersporttagen und Studienwochen. Kleinere Beträge für Busfahrkarten oder günstige Eintritte werden von den Lehrpersonen direkt eingezogen.

In der nachobligatorischen Schulzeit müssen die SuS Lehrmittel, Kopien und Schulmaterial selber bezahlen. Die meisten Lehrmittel werden von den Lehrpersonen zentral für die ganze Klasse bestellt. Die Kosten variieren von Schuljahr zu Schuljahr und auch von Klasse zu Klasse. Sie hängen u.a. vom Schwerpunktfach, von Exkursionen und Studienwochen der Klassen ab. Für die von der Schule abgegebenen Kopien verrechnen wir eine Pauschale von CHF 40.00 pro Schuljahr. Durchschnittlich fallen jährlich etwa CHF 600-800.00 für Lehrmittel, Exkursionen, den Wintersporttag und evtl. eine auswärtige Studienwoche an.
Wenn SuS die Schule vor der 4. Klasse verlassen, können sie die noch sauberen Lehrmittel zurückbringen und die Eltern erhalten die dafür bezahlten Summen zurückerstattet.

Lehrpersonen
An der KSR sind knapp 100 Lehrpersonen angestellt. Sie unterrichten in der Regel ein bis zwei Fächer. In welchem sie ausgebildete Fachexpert/innen mit einem universitären Master oder einem Doktorat sind. Ausserdem verfügen unsere Lehrpersonen über eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II. Gut ein Drittel unserer Lehrpersonen amten auch als Klassenlehrer/innen.

Leitbild
Die KSR verfügt über ein in einem gemeinsamen Prozess vom Lehrerkollegium erarbeitetes pädagogisches Leitbild. Dieses ist in die drei Teile «Auftrag», «Werte» und «Visionen» gegliedert und dient als Referenzrahmen für unsere Schulentwicklung. Die drei Visionen «KSR verbindet», «KSR kultiviert» und «KSR forscht» bilden das Leitmotiv für zahlreiche schulische Anlässe sowie für den Leitbild-Projektwettbewerb der 3. Klassen. Das Leitbild ist unter «Portrait» auf unserer Website aufgeschaltet und hängt in Plakatform in jedem Schulzimmer. Einen Eindruck von den Leitbildprojekten der letzten Jahre erhält man unter «Portrait>Leitbild>Zum Leitbildprojekte-Blog».

Lernberatung
Schüler/innen des Untergymnasiums können bei Bedarf eine individuelle Lernberatung in Anspruch nehmen. Die Lernberatungen werden von Frau Kathrin Christen, einer erfahrenen Mathematik-, Deutsch- und Klassenlehrerin erteilt. 
Mögliche Themen sind Lerntechniken, Zeitplanung, Motivationsprobleme, Umgang mit Prüfungsangst etc. Eine individuelle Lernberatung umfasst in der Regel zwei bis vier Beratungsgespräche. Das Erstgespräch ist kostenlos, danach werden CHF 20.-- pro weiteren Termin in Rechnung gestellt. Im ersten Beratungsgespräch werden Lernschwierigkeiten eruiert, im zweiten Gespräch gemeinsam Lernstrategien und Lösungsansätze erarbeitet und an einem dritten Termin wird der Erfolg überprüft. 
Die Anmeldung für die individuelle Lernberatung erfolgt per Mail an Kathrin.Christen@sluz.ch

Lift
Der Lift ist in erster Linie ein Transportmittel für Ware und Material. Den SuS ist das Benutzen des Lifts untersagt, ausser sie sind körperlich beeinträchtigt.

 

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