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Urlaub
Für voraussehbare Absenzen, wie z.B. Arztbesuche, muss das Absenzenheft spätestens zwei Tage im Voraus beim zuständigen Prorektorat vorgelegt werden. Bei längeren Absenzen ist ein schriftliches Gesuch erforderlich. Urlaube für Ferienzwecke sind nicht zulässig. Nach Bewilligung durch das Prorektorat muss der Urlaub im SchulNetz erfasst und das Absenzenheft zur Unterschrift den Fach- und Klassenlehrpersonen vorgelegt werden. Kurzzeitige Absenzen für einzelne Stunden können direkt von der Fachlehrperson genehmigt werden. SuS der 4. bis 6. Klassen dürfen einmalig einen Urlaub ohne Begründung (UoB) beantragen. Das detaillierte Absenzenreglement ist auf unserer Website unter «Reglemente und schulinterne Weisungen > Absenzreglement» oder direkt im Absenzenheft nachzulesen.

 

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