Maturaanerkennungsreglement

Die Abkürzung MAR bedeutet Matura-Anerkennungs-Reglement. Das MAR ist eine eidgenössische Regelung. Es setzt allen Gymnasien der Schweiz Rahmenbedingungen. Jeder Kanton und jede Schule hat innerhalb dieser Rahmenbedingungen eine relativ grosse Gestaltungsfreiheit. Die nachfolgende Seite zeigt die grundlegende Fächerstruktur und weist auf die Wahlmöglichkeiten hin.

Das MAR bezieht sich auf die 4 Jahre des Obergymnasiums. Der Fächer gliedern sich in Grundlagenfächer, Wahlfächer und Zusatzfächer. Die Stundendotation entnehmen Sie den Wochenstundentafeln.

  • Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR)
    vom 16. Januar/ 15. Februar 1995)

  • Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern
    (Nr. 506, 15. April 2008, in Kraft seit 1. August 2008)

  • Weisungen für die Maturitätsprüfungen
    (Januar 2009)
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