Nachteilsausgleich

Unter Nachteilsausgleich werden Massnahmen verstanden, die in Aus- oder Weiterbildungen allfällige Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ausgleichen. An den Gymnasien und Fachmittelschulen können diese Massnahmen im Unterricht und an den Prüfungen (auch Aufnahme- und Abschlussprüfungen) angewendet werden. Auf der Sekundarstufe II ist der Nachteilsausgleich bei Prüfungen wichtig, da vom Erreichen einer bestimmten Leistung das Bestehen bzw. der Abschluss der betreffenden Ausbildung abhängig ist.

Weitere Informationen

Wichtige Hinweise zum Nachteilsausgleich an der KSR

  • An der KSR ist Prorektorin Irene Gerber für die NTAs zuständig. 
  • Beim Eintritt in die KSR müssen sich Eltern und Erziehungsberechtigte selber an Frau Gerber wenden, um den NTA zu besprechen. 
  • Auf die 6. Klasse (Maturajahr) hin wird der NTA neu verhandelt und aufgesetzt. Er gilt dann nicht nur für die 6. Klasse, sondern auch für die Maturaprüfungen.